Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5385
FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05 (https://dejure.org/2005,5385)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2005 - 6 K 21/05 (https://dejure.org/2005,5385)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2005 - 6 K 21/05 (https://dejure.org/2005,5385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzungen von Sammelauskunftsersuchen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs. 1 S. 3 AO; § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 AO; § 208 Abs. 1 S. 2 AO
    Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen auf Rechtmäßigkeit; Unterscheidung von Aufgabenzuweisungen und Befugnisnormen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Aufgabenerfüllung des Finanzamts für ...

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 208; ; AO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 93 § 208
    Sammelauskunftsersuchen; Aufgabenzuweisung; Befugnis; Auskunftsreihenfolge - Voraussetzungen von Sammelauskunftsersuchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen von Sammelauskunftsersuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen auf Rechtmäßigkeit; Unterscheidung von Aufgabenzuweisungen und Befugnisnormen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Aufgabenerfüllung des Finanzamts für ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sammelauskunftsersuchen - Steuerverkürzung im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98

    Auskunftsersuchen an Stromversorgungsunternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals genügt es, wenn die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßen Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, BFHE 191, 211; BStBl II 2000, 366 m.w.N.).

    Insoweit hat die Klägerin als auskunftspflichtige Dritte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die auskunftsberechtigte Behörde von der Befragung Abstand nimmt, weil möglicherweise eine gleichartige Auskunft von einem anderen, ebenfalls auskunftspflichtigen Dritten, zu erhalten ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Es kann vielmehr regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme zur Auskunftserteilung jedem Auskunftsverpflichtetem ungefähr die gleichen Unannehmlichkeiten bereitet (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, a.a.O.).

    Vielmehr durfte das FAFuSt bei seiner Interessensabwägung von der Grundentscheidung des Gesetzgebers ausgehen, dass das Interesse des Einzelnen, nicht in ein fremdes Besteuerungsverfahren hineingezogen zu werden, grundsätzlich nur in den Fällen den Vorrang haben soll, in denen dem Auskunftsverpflichteten auch ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht im Sinne der §§ 101ff. AO zusteht und dass deshalb die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin als nachrangig einzustufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, a.a.O.).

    Die Beschränkung auf das Notwendigste ist -auch im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO)- nicht fehlerhaft (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, BStBl II 2000, 366, 371).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42; BStBl II 2002, 495 m.w.N.).

    Soweit der BFH in seinen Entscheidungen zur Begründung eines hinreichenden Anlasses auf Umstände aus der Sphäre des auf Auskunft in Anspruch Genommenen abgestellt hat (vgl. z.B. Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01 BFHE 198, 42; BStBl II 2002, 495 "sparkasseninterne Informationen"), diente dies zur Sicherstellung, dass die allgemeinen Erfahrungen in dem weiteren Umfeld des Betroffenen auch auf diesen zutrafen (in dem beispielhaft genannten Beschluss: dass die aus allgemein zugänglichen Quellen bekannten erhöhten Kaufs- und Verkaufstätigkeiten von Wertpapieren des Neuen Marktes mit erheblichen Kursgewinnen auch bei der dortigen Klägerin stattgefunden hatten).

    Wie der BFH bereits entschieden hat, gehen die Anforderungen für die Einholung einer Sammelauskunft gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO im Rahmen der Steuerfahndung nicht über die Anforderungen hinaus, die der Steuerfahndung bei den Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt sind (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85 BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42; BStBl II 2002, 495 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der BFH in seinem Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01 (BFHE 198, 42; BStBl II 2002, 495) unter II 2. b) bb) zur Begründung des hinreichenden Anlasses maßgeblich auf "sparkasseninterne Informationen" abgestellt hat und dieser Passus in der Folgezeit häufig so (miss)verstanden wurde, dass es eben dieser speziellen Umstände aus der Sphäre der potentiellen Auskunftsperson bedürfe.

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Sie ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1975 2 BvR 65/74, BVerfGE 38, 312, 320) insbesondere nicht gegen das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung.

    Solche Umstände hat das Bundesverfassungsgericht z.B. darin gesehen, dass die Befolgung eines Auskunftsersuchens zu einem unzulässigen Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte persönliche Intimsphäre des Verpflichteten oder einer anderen Person führen würde (vgl. Bundesverfassungsgericht-Beschluss in BVerfGE 38, 312, 320 m.w.N.).

  • BFH, 29.10.1986 - I B 28/86

    Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Befolgung eines Auskunftsersuchens für den Verpflichteten grundsätzlich selbst dann zumutbar, wenn mit dessen Befolgung eine wirtschaftliche oder sonstige Beeinträchtigung der Interessen des Verpflichteten verbunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1986 I B 28/86, BFH/NV 1988, 313 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Dieses Recht, das die Befugnis des Einzelnen betrifft, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (vgl. BVerfG-Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1, 41 f.), ist in einem Fall wie dem Vorliegenden, in dem es um die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens über Lieferungen an Kunden der Klägerin geht, ohnehin nicht berührt.
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Diese Grenzen sind eingehalten, wenn das Auskunftsverlangen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheint, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Wie der BFH bereits entschieden hat, gehen die Anforderungen für die Einholung einer Sammelauskunft gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO im Rahmen der Steuerfahndung nicht über die Anforderungen hinaus, die der Steuerfahndung bei den Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt sind (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85 BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42; BStBl II 2002, 495 m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Wie die FÄ kann daher auch das FAFuSt zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die Beweiserhebungs- und Ermittlungsbefugnisse der §§ 93 ff. AO in Anspruch nehmen, wobei das FAFuSt bei seiner Aufgabenerfüllung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewährleistung des Steueraufkommens sogar von bestimmten Beschränkungen, die für die FÄ gelten, befreit ist (§ 208 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz AO), mithin also noch weiter gehende Befugnisse als die FÄ hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 BFHE 195, 40, BStl II 2001, 624, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des FAFuSt auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231 m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1987 - VII R 30/86

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut über

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05
    Dies gilt nicht nur für ein auf einen Einzelfall beschränktes Auskunftsersuchen, sondern im Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst lückenlosen Verhinderung von Steuerverkürzungen auch für Sammelauskunftsersuchen (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1987 VII R 30/86 BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484).
  • BFH, 26.08.1980 - VII R 42/80

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen - Auskunftsverweigerungsrecht - Auskunft

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Die Auskunftsersuchen betrafen eine homogene Gruppe, nämlich Tanzkapellen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 2005 6 K 21/05, EFG 2006, 232, Revision VII R 63/05).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 232 veröffentlicht.
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Die Auskunftsersuchen betrafen eine homogene Gruppe, nämlich Tanzkapellen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. November 2005 6 K 21/05, EFG 2006, 232, Revision VII R 63/05).
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 6 K 4473/04, 6 K 15/05, 6 K 16/05, 6 K 17/05, 6 K 18/05, 6 K 19/05, 6 K 20/05 und 6 K 21/05 nebst den zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgängen Bezug genommen.

    Das hat die Kammer in ihren Urteilen vom heutigen Tage in den Parallelverfahren 6 K 4473/04 und 6 K 15/05 bis 6 K 21/05 im Einzelnen ausgeführt.

    Dies hat die Kammer in ihren Urteilen vom heutigen Tag in den Parallelverfahren 6 K 15/05 bis 6 K 21/05 sowie 6 K 4473/04 im Einzelnen ausgeführt.

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 6 K 4443/04, 6 K 4473/04, 6 K 15/05, 6 K 16/05, 6 K 17/05, 6 K 18/05, 6 K 19/05 und 6 K 21/05 nebst den zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgängen Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht